Allgemeine Geschäftsbedingungen der .design-it GmbH – Stand: 01.04.2007
§ 1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen
und/oder Werke auf dem Gebiet der Gestaltung, Programmierung und der sonstigen projekt- bzw.
supportbedingten Entwicklung und der elektronischen Übertragung bzw. Lieferung der entsprechenden
Dateien, Programmen, Daten und Produkten. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt
sich aus der von der .design-it GmbH (weiter als Agentur genannt) entwickelten Konzeption, dem Angebot,
den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen
Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit,
soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen
des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.4 Mit der Auftragserteilung bzw. Bestellung eines Supportpaketes, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt,
erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Vertrag wird mit der
Auftrags- bzw. Bestellannahme durch die Agentur geschlossen. Weitere Verpflichtungen, als die in diesen AGB und
im Vertrag schriftlich aufgeführten, übernimmt die Agentur nicht.
§ 2. Auftragserteilung und Leistungsumfang
2.1 Der Leistungsumfang eines Auftrags oder Supportpaketes ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung,
sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist.
2.2 Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort
widersprochen wird.
2.3 Die Agentur kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Für Leistungen
der Supportpakete werden monatliche Gebühren im Voraus fällig. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet
werden.
2.4 Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung beginnt die Agentur mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift
dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.
2.5 Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig
verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens der Agentur entsteht,
werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.
2.6 Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch die Agentur zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B.
Ausfall von Servern oder Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen.
2.7 Widerrufrecht - Vereinbarungen können innerhalb von 10 Tagen widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist, die nach
Absendung einer Bestellung per signierter E-Mail, Fax oder Brief Gültigkeit erfährt, genügt die rechtzeitige Absendung
an die Firmenanschrift, bzw. Faxnummer oder E-Mail Adresse.
2.8 Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt, wenn die Ursache des Abbruchs nicht durch die Agentur zu vertreten ist.
§ 3. Angebote, Preise, Material
3.1 Sämtliche von der Agentur abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von
Aufträgen durch die Agentur werden diese für die Agentur verbindlich. Falls nicht anders beschrieben, beziehen
sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:
3.2 Für den Auftrag zu verwendende Texte werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische
Daten zur Verfügung gestellt, dies gilt auch für Logos und Zeichen. Für photographische Vorlagen werden im
Einzelfall Absprachen getroffen.
3.3 Bei Fotoaufnahmen wird die pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und
Accessoires vorausgesetzt.
3.4 Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Mehrkosten aufgrund einer
vom Auftraggeber gewünschten Versandart (z.B. Express, Kurier etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.5 Soweit Daten, gleich in welcher Form, an die Agentur übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Kopien
zu seiner Sicherheit her.
3.6. Alle angegebenen Preise verstehen sich - sofern nicht anders angegeben - zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4. Zusatzleistungen, Nebenkosten
4.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen
sowie andere Zusatzleistungen (Konvertierung von Datenbanken, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.ä.)
werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Die im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs-Ausführungsarbeiten entstehenden technischen
Nebenkosten sind zu erstatten. Die Nebenkosten für Telekommunikations-Dienstleistungen und Zugangsgebühren
für das Internet sind im Angebotspreis enthalten, sofern das übliche Maß nicht überschritten wird.
4.3 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Webhosting, Druckausführung, Lithographie,
Versand u.ä.) erfolgt ausschließlich aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen
und auf dessen Rechnung.
4.4 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach
Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die
zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5 Fremdleistungen und Produktion (z.B. Webhosting, CD-Produktionen, u. Ä.) werden von der Agentur nur aufgrund
einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Agentur ermächtigt,
erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
4.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Die von der Agentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers.
Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers
zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
5.2 Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende
Leistung von der Agentur auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
5.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der Agentur nicht
übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
5.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von
Text und Bild. Die Agentur übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese
Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
5.5 Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er die Agentur von der Haftung
frei.
5.6 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse entstehen.
Ebenso für sonstige nicht durch die Agentur zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen,
Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand.
Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und
Vollständigkeit von Ausgaben von fremden Programm-Modulen (beispielsweise Flash-Film, Java Applet, Plug-In, Add-On,
CGI, ActiveX u.ä.).
5.7 Wenn die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in
Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
5.8 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet die Agentur bis zur Höhe des
Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung,
aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind sie
auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
5.9 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von der Agentur nicht ausgeschlossen.
5.10 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei.
§ 6. Gestaltungsfreiheit
6.1 Für die Agentur besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit, soweit ihm vom Auftraggeber keine konkreten
Vorgaben gemacht werden.
6.2 Die der Agentur überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung
verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
6.3 Die Agentur legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem
innerhalb einer von der Agentur vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren
sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit der Agentur schriftlich
abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
6.4 Korrekturen und Änderungen, soweit sie 1% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen
Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung ist die Agentur auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen
Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen. Statt Wandlung/Minderung behält sich die Agentur vor, zunächst
höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Änderungsverlangen bedürfen immer der Schriftform.
6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei
Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben - gesetzliche
Anforderung nach § 6 TDG.
6.6 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Vorgenanntes gilt
entsprechend für Verweise des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter ("Hyperlinks"). Eine rechtliche Prüfung
durch die Agentur findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
6.7 Die Agentur hat das Recht auf erstellten Internetseiten einen schriftlichen und / oder grafischen WWW-Verweis
mit den Herstellerinformationen auf seine Seiten zu setzen.
§ 7. Zahlungs- und Lieferbedingungen
7.1 Die von der Agentur erbrachten Leistungen, Dienste und Projektdateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung
Eigentum der Agentur.
7.2 Leistungen, die außerhalb des Multimediadesigns, der Programmierung, Softwareentwicklung, Beratung und der
Supportpakete (Hardwarebeschaffung, Softwareinstallationen, Schulungen) von der Agentur erbracht werden,
unterliegen nicht diesen AGB und werden über einen weiteren Vertrag separat geregelt.
7.3 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht
auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig.
7.4 Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung. Auf Wunsch des Kunden können Forderungen auch per
Scheck ausgeglichen werden.
7.5 Die Agentur stellt 40% des jeweiligen Gesamthonorars mit Auftragserteilung in Rechnung. Weitere 30% werden
nach Auslieferung, die restlichen 30% nach Abschluss des Auftrags berechnet. Bei einem Auftragsvolumen von unter
10.000 Euro gilt eine Abschlagszahlung von 50%. Sollte das Auftragsvolumen zu einem maßgeblichen Teil
Drittleistungen enthalten, ist die Agentur ber????? ??f?{°?è?è??>?echtigt, den Abschlag entsprechend zu erhöhen.
7.6 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.7 Gegen Forderungen der Agentur kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder
Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
7.8 Die Übergabe von Internet-Projekten erfolgt durch elektronische Übertragung der Dateien auf den Rechner
des Internet-Providers und Freischaltung des Zugangs für den Auftraggeber bzw. für die Allgemeinheit. Nach
gesonderter Vereinbarung kann die Übergabe der Projekt-Dateien auf einem handelsüblichen Speichermedium z.B.
CD-ROM portofrei mit der Post AG oder persönlich erfolgen. Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der
Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse
als abgenommen bzw. freigegeben. Dem Auftraggeber vorgelegte Teilleistungen gelten zur weiteren Fortsetzung des
Auftrages als freigegeben, wenn bis spätestens 7 Tage nach Vorlage keine berechtigten Einwände durch den AG
schriftlich begründet geltend gemacht werden. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von
beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
7.9 Soweit das Supportpaket Gegenstand des Vertrages ist, werden die leistungsbedingten Gebühren monatlich im
Voraus fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Supportpaket (laut aktueller
Leistungsbeschreibung), mindestens jedoch auf ein Monat. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
Der Kunde ermächtigt die Agentur, die von ihm zu leistenden Supportpaket-Gebühren zu Lasten eines vom Kunden
zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften angefallenen Bankgebühren sind
vom Kunden zu erstatten, sie werden bei wiederholter Abbuchung dem Kundenkonto belastet.
7.10 Die Agentur ist berechtigt, die Support-Gebühren zu ändern bzw. dem allgemeinen Preisniveau anzupassen.
Die Preisänderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der
Preisänderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Agentur verpflichtet
sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
7.11 An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und anderen Unterlagen (im folgenden
Unterlagen) behält sich die Agentur seine Eigentums- und Urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Agentur Dritten zugänglich
gemacht werden. Sie sind, soweit nicht anders vertraglich festgehalten, zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Auftrages.
§ 8. Urheberschutz
8.1 Der der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung
des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften
des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
8.2 Die Arbeiten der Agentur (Entwürfe, Entwicklungsvorstufen, Werkzeichnungen bzw. deren elektronische Daten) sind
als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart
gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
8.3 Ohne Zustimmung der Agentur dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden.
Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Wiederholungen (z.B. Neuauflagen bei Druckwerken) oder
Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Webseiten oder Medien) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der
Agentur.
8.4 Die Werke der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber
bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden,
erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
8.5 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene
und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der Zustimmung der Agentur.
8.6 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine
sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei
denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
8.7 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
8.8 Der Auftraggeber erteilt der Agentur mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten
Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Bei vervielfältigten Werken sind der Agentur
mindestens 3 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die ebenfalls im Rahmen der Eigenwerbung
und als Referenz verwendet werden dürfen.
8.9 Soweit die Agentur dem Auftraggeber in den ersten Arbeitsstufen (Phasen) mehrere Alternativvorschläge
unterbreitet, wählt der Auftraggeber hieraus einen Entwurf für die Weiterentwicklung aus. Für Varianten des
Entwurfs, nicht verwertete Skizzen, Modelle und Zeichnungen räumt die Agentur dem Auftraggeber ein Optionsrecht
von 4 Wochen ein. Bei Nutzung von Varianten erfolgt eine Nachvergütung. Verstreicht die Frist dürfen diese
Varianten ohne Zustimmung der Agentur nicht genutzt, verwertet, an Dritte weitergegeben noch in anderer Form
weiterentwickelt werden.
§ 9. Belegexemplare
9.1 Die Agentur hat Anspruch auf kostenlose Überlassung von Fotos der Gegenstände, die mit Hilfe seines
Designs hergestellt wurden sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
9.2 Die Agentur hat Anspruch auf Übergabe von je 10 Exemplaren eines Werbemittels, das für von ihm gestaltete
Produkte hergestellt wurde. Die Agentur darf Ablichtungen der aufgrund seiner Vorschläge, Ideen oder Gestaltungen
geschaffenen Produkte und Werbemittel veröffentlichen und zu seiner Eigenwerbung verwenden.
§ 10. Konkurrenzausschluss
10.1 Die Agentur akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche
und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden. Gegen ein besonders zu vereinbarendes Honorar gewährt die
Agentur Konkurrenzausschluss für bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen, deren Art und Umfang in einem
gesonderten Vertrag niederzulegen sind.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit
einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.
§ 11. Datenschutz
11.1 Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vertrauliche Behandlung der vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird die Agentur im Rahmen der für Werbeagenturen
üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Die Agentur weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten
im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und
Dienstleistender im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
11.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit
besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt
der Auftraggeber in Kauf.
§ 12. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses
Formerfordernis.
§ 13. Technischer Fortschritt
Der Agentur steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw.
andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem
Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
§ 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für beide Teile ist der Sitz der Agentur, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich
vorschreibt.
§ 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Oberhausen, den 01.04.2007
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